Spendenabsetzbarkeit

Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden

Durch das Steuerreformgesetz 2009 wurden Spenden an bestimmte mildtätige Vereine und Einrichtungen steuerlich absetzbar. Alle Organisationen, die die Kriterien erfüllen, um ihren Spenden eine Absetzbarkeit zu ermöglichen, werden auf der Liste des Finanzministeriums veröffentlicht. Die Gesellschaft Österreischische Kinderdörfer ist seit Beginn dieser Neuregelung auf er Liste der begünstigten Organisationen. Im Rahmen ihrer Arbeitnehmerveranlagung können Sie ab dem 1.1.2009 getätigte Spenden an uns steuerlich absetzten.

Mehr Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Einkommensteuer/AbsetzbarkeitvonSpenden