Spendenabsetzbarkeit

Durch das Steuerreformgesetz 2009 wurden Spenden an bestimmte mildtätige Vereine und Einrichtungen steuerlich absetzbar. Alle Organisationen, die die Kriterien erfüllen, um ihren Spenden eine Absetzbarkeit zu ermöglichen, werden auf der Liste des Finanzministeriums veröffentlicht. Die Gesellschaft Österreischische Kinderdörfer ist seit Beginn dieser Neuregelung auf er Liste der begünstigten Organisationen.

Bisher konnten Sie selbst im Rahmen ihrer Arbeitnehmerveranlagung Ihre getätigten Spenden an uns  steuerlich absetzen. Mit 01.01.2017 wurde die Spendenabsetzbarkeit seitens des Finanzamtes insofern neu geregelt, dass wir als Spendenorganisation verpflichet sind, alle Spenden, die ab diesem Zeitpunkt eingehen, jährlich bis zum 28. Februar ans Finanzamt zu melden. Zur Übermittlung benötigen wir dafür zusätzlich zu Ihrem Vor- und Zunamen (lt. Meldezettel) auch Ihr Geburtsdatum.

Wenn Sie weiterhin Ihre Spenden steuerlich geltend machen wollen, ersuchen wir Sie, uns bitte Ihr Geburtsdatum bekannt zu geben. Dies können Sie auf den neuen Zahlscheinen im Feld „Geburtsdatum“ , per Mail unter office@kinderdoerfer.at in schriftlicher Form oder auch gerne telefonisch unter 01/512 52 05 melden.

Mehr Informationen zur Spendenabsetzbarkeit finden Sie unter:
https://www.bmf.gv.at/public/informationen/spendenservice.html